Liebe Community
Wie ihr in der Überschrift seht handelt es sich halt eben um das: Beispiel dabei!
Erpröbelt und geschrieben von MezzoMilch!
Kaufvertrag für ein Grundstück
Zwischen:
(käufer) mezzomilch
und
(Verkäufer) swisscraftminer
Grundstück koordinaten:
Kaufpreis: 350 Euro
Finanzierung: Anzahlung einmalig
250 Euro, den Rest innerhalb einer Woche in Ratenzahlung
20 Euro pro Tag
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Abs 1: Pflichten des Käufers.
§1.1 Finanzierung
Der Käufer verpflichtet sich vor betreten des zu erwerbenden grundstücks
eine anzahlung in höhe von einem des Verkäufers festgelegem Betrag
§1.1.1 ANZAHLUNG
Die anzahlung wird geleistet, sobald der vertrag von beiden seiten unterschrieben wurde
§1.2 Besitzrechte
Bevor der käufer die --> alleinigen<-- eigentumsrechte besitzt,
muss er innerhalb einer woche (ab vertragsabschluss siehe abs.3) die
Restzahlung des Vollbetrags
Bezahlen.
§1.2.1 Nutzung und baurechte:
Sämtliche auf dem baugrund befindlichen Blöcke dürfen
wären der übergangszeit vom käufer nicht entfernt
oder verändert werden.
§2.1.2 Ausnahmen
Kleine änderungen dürfen jedoch vorgenommen werden ( wie z.b. platz für kisten schaffen)
§1.4 Stornierung
Der vertrag wird storniert, wenn einer der folgenden punkte zutrifft
- der käufer bleibt unerwartet ohne abmeldung beim verkäufer (als pn im forum oder igm) mehr als 4 tage vom server fern
- der käufer leistet die restzahlung nicht
- der käufer verstößt gegen einen dieser klauseln
§1.4.1 Konsequenzen bei stornierung:
Im falle einer stornierung aufgrund eines vertragsbruches seitens des
käufers, hat der verkäufer das recht, sämtliche besitztümer
des käufers zu pfänden und nach 5 tagen zu behalten.
Außerdem darf er dann die bis zu diesem zeitpunkt erhaltene Zahlungen einbehalten und gelangt wieder in den vollständigen besitz
des gründstückes.
Außerdem droht dem käufer dann eine anzeige wegen schweren betrugs.
Weiterhin wird der käufer dann eine gefängnisstrafe von 120 minuten anerkennen!
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abs 2: Pflichten des Verkäufers
§2.1 Zugangsrechte
Der Verkäufer muss dem käufer ab vertragsschluss vollen zugang zum grundstück gewähren
§2.2 Sicherheit für den Käufer (rein formal)
Der verkäufer verpflichtet sich das Grundstück ohne zustimmung des
Käufers zu betreten, solange bis nicht §1.5 (bzw 1.4)in kraft getreten
ist
§2.3 Regelung für alleinigen Zugang nach vollständiger zahlung:
Ferner verpflichtet er sich dazu, alle geperrten türen, falltüren etc.
sowie alle besitztümer nach erhalt der vollständigen zahlung vom
grundstück zu entfernen.
§ 2.4 Stornierung
Der Vertrag wird storniert, wenn einer der der folgenden punkte zutrifft
- Der Verkäufer verstößt gegen eine der o.g klauseln
§ 2.4.1 Konsequenzen (rein formal)
Im falle einer stornierung aufgrund eines vertragsbruchs seitens des
verkäufers sind alle bereits gezahlten leistungen zurückzugeben. Bei
Zuwiderhandlung droht eine anzeige wegen unterschlagung
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Abs.3 Zusatzregelungen:
§.1 Der Vertrag ist zur sicherheit beider vertragspartner und wird zur formalen sicherheit offentlich im forum kundgegeben.
§3.1.2 Vertragsabschluss
Der vertrag wird dann rechtskräftig, sobald beide handelspartner den
vertrag als antwort unterschrieben haben und der käufer die anzahlung
geleistet hat
§3.2 Dokumentation von zahlungen:
Nach jeder zahlung ist ein screenshot anzufertigen auf dem der zeitpunkt eindeutig erkennbar ist.
§3.2.1 nicht das forum zuspamen
Diese screenshots werden nicht ins forum gepostet, sondern als pn mit entsprechender url dem verkäufer zugesandt
Unterschrieben von Swisscraftminer und Mezzomilch